Datenschutzhinweise des Talentpools von Hotel und Gaststättenverband Region Hannover e.V. - http://dehoga-hannover.younect.de
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zur Identität des Nutzers, z.B. Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Plug-in Informationen eines anderen sozialen Dienstes.
Hotel und Gaststättenverband Region Hannover e.V. behandelt personenbezogene Daten jeweils zweckgebunden und unter Wahrung der Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zur Wahrung des
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der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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11/2012 Berlin
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Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass die Leitung der datenverarbeitenden verantwortlichen Stelle jedermann in geeigneter Weise die
folgenden Angaben entsprechend § 4e des BDSG verfügbar zu machen hat.
1. Name/Firma der Verantwortlichen Stelle: Hotel und Gaststättenverband Region Hannover e.V.
2. Zuständige Kontaktperson: Kirsten Jordan
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Yorckstraße 3 30161 Hannover
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Talentpool: Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck des Angebots einer Bewerberplattform (Talentpool) für
Bewerber und Unternehmen.
Personalverwaltung: Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher
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Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt nur zu den oben angegebenen Zwecken.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien:
Auftraggeber sowie Hotel und Gaststättenverband Region Hannover e.V. und deren Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Dienstleister sowie sonstige Kontaktpersonen der vorgenannten Gruppen und Nutzer
sowie Interessenten.
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Lieferanten- und Dienstleisterdaten: Daten der Mitarbeiter und Vertretungsberechtigten sowie sonstiger Kontaktpersonen.
Mitarbeiter- und Bewerberdaten
Nutzer / Unteressentendaten: Kontakt- und Bewerbungsdaten der Nutzer und Interessenten.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften bzw. nach § 39 BDSG, Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen/Sachbearbeiter zur Erfüllung der mit der Datenerhebung verfolgten Zweckbestimmung und weitere Stellen, sofern der jeweilige Betroffene in die Datenübermittlung eingewilligt hat.
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung weggefallen ist.
Geplante Datenübermittlungen an Drittstaaten:
Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet im Rahmen der Nutzung von Google Analytics und Social plug-ins statt.